Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Sämtliche Leistungen zum Makeln werden ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
2. Mit der Hereinnahme unseres Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande, aufgrund dessen der Interessent, wenn er das Objekt erwirbt, mietet oder pachtet, uns gegenüber provisionspflichtig wird.
3. Unsere Angebote sind freibleibend. Irrtümer und Auslassungen sind vorbehalten. Die Angaben über unsere Objekte stammen vom Verkäufer/Vermieter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung. Zwischenverkauf oder vergleichbare wirtschaftliche Verwertung, sowie eine Tätigkeit auch für den jeweils anderen Vertragspartner sind vorbehalten.
4. Der Provisionsanspruch entsteht auch durch unmittelbare oder mittelbare Verwertung unserer Angebote. Der Provisionsanspruch ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Vertrages über das jeweilige Objekt. Auflösung, Nichterfüllung, Rückabwicklung o.ä. des Vertrages lassen den Provisionsanspruch unberührt.
5. Die vom Mieter bzw. Käufer an uns zu zahlende Courtage beträgt bei: Verkauf: 6% des Kaufpreises (auch ZV-Verfahren) Vermietung Gewerbe: 3 Monats-Netto-Mieten Erbbaurecht: 5% von dem für die Berechnung des Erbbauzinses vereinbarten Grundstückswerts Diese Courtagesätze gelten, wenn im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Courtage genannt ist. Die Courtagesätze verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer!
6. Sobald der Empfänger mit dem Verkäufer, Vermieter oder Verpächter oder dessen Bevollmächtigten in Verbindung tritt, sowie in jedem weiteren Stadium der Vertragsverhandlungen, sind wir als ursächlich wirkender Makler zu benennen und zum Vertragsabschluss hinzuzuziehen. Von dem geschlossenen Vertrag ist uns eine Abschrift zur Verfügung zu stellen.
7. Alle Angebote sind streng vertraulich und nur für den Empfänger des Angebotes bestimmt. Eine unbefugte Weitergabe an Dritte begründet Schadenersatz in Höhe der Gesamtprovision.
8. Sollte dem Empfänger die Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages bekannt sein, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Spätere Nachweise oder Vermittlungen durch Dritte Personen lassen unseren Provisionsanspruch unberührt.
9. Sollten einzelne Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Vorschriften tritt eine Ihr am nächsten kommende zulässige Regelung.
10. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort: -Auf die Geschäftsbeziehung findet ausnahmslos deutsches Recht Anwendung. -Erfüllungsort für den Makler und den Kunden ist der Sitz des Maklers. -Ist der Kunde Kaufmann, der nicht zu den im § 4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann der Makler an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
Dresden, 01.06.2015 René Pütter